Vor dem Kauf zu beachten!

Sie sollten vor dem Kauf eines Kaminofens nicht nur auf Wünsche zum Design oder Erwartungen beachten, sondern auch den Standort, die Größe des Aufstellungsraumes sowie die Lebens- und Wohnsituation beachten.

Einen Kaminofen unterscheidet man nicht nur nach dem Design, sondern auch nach der Verbrennungstechnik, der Verarbeitung und nach dem aktuellen Umweltkriterien nachdem er zugelassen und zertifiziert sein sollte.

Besuchen sie unsere Ausstellung und lassen sie sich von uns Beraten und so den passenden Kaminofen für sie finden.

Prüfung durch den Schornsteinfeger:

Schornsteinfeger überprüfen ihre Heizungs-, Kaminanlagen auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit und sind für deren Abnahme zuständig. Dabei richten Sie sich nach bau- und umweltschutzrechtlichen Vorgaben. Außerdem führen sie Feuerstätten- und Brandverhütungsschauen sowie Imissionsschutzmessungen durch und dokumentieren ihre Mess-, Prüf- und Arbeitsergebnisse.

Sie sollten sich mit ihrem zuständigen Schornsteinfeger vor dem Kauf in Verbindung setzten und ihn über die Planung in Kenntnis setzten.

Die Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) sind Verordnungen die dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Emissionen dienen.

In der novellierten 1. Stufe BImSchV, die seit März 2010 in Kraft ist, wurden erstmals auch für Einzelraum-Feuerungsanlagen, also auch für Kaminöfen, Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid festgelegt.

Die 1. Stufe BImSchV legt fest, dass Kaminöfen, die vor Inkrafttreten der Verordnung errichtet wurden, maximal 0,150 mg/m3 Feinstaub und 40 mg/qm Kohlenmonoxid ausstoßen dürfen. Sollte der Kaminofen die Grenzwerte nicht erfüllen, muss er entweder stillgelegt oder mit einem Russpartikelfilter versehen werden.

Es wurden vollgende Übergangsreglungen getroffen:

alter des Ofens (Laut Typenschild)               Zeitpunkt  Außerbetriebnahme
Vor dem 01.01.1975 oder  kein Typenschild vorhanden               31.12.2014
01.01.1975 bis 31.12.1984               31.12.2017
01.01.1985 bis 31.12.1994               31.12.2020
01.01.1995 bis einschließlich 21.03.2010               31.12.2024

Alle Kaminöfen, die wir verkaufen, erfüllen die strenge 2. Stufe der BimSchV Verordnung bereits seit vielen Jahren und unterschreiten die derzeit geltenden Feinstaubgrenzwerte deutlich.